Sachverhalt

Das Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil, ein Privatspital im Kanton Luzern, das in der Spitalliste dieses Kantons aufgeführt ist, hat beantragt, in die Spitalliste des Kantons Zürich aufgenommen zu werden. Die Regierung des Kantons Zürich hat es abgelehnt, das Spital in ihre Spitalliste für 1998 aufzunehmen. Das Schweizer Paraplegiker-Zentrum Nottwil hat gegen diese Entscheidung Beschwerde beim Bundesrat erhoben, die abgelehnt wurde.

Erwägungen

Das Eidgenössische Versicherungsgericht hat entschieden, dass die Verwaltungsgerichtsbeschwerde gegen den Entscheid des Bundesrates nicht zulässig ist. Gemäß der internen Rechtsordnung besteht nämlich keine Möglichkeit, gegen einen negativen Entscheid des Bundesrates in Bezug auf die Spitalliste Beschwerde zu erheben. Darüber hinaus fällt die Ablehnung der Aufnahme des Spitals…