Sachverhalt
[B.], verheiratet und Vater von zwei Kindern, betreibt seit 1988 ein Architekturbüro. Im Jahr 1991 hat die Kantonale Ausgleichskasse Wallis seine persönlichen Beiträge auf der Grundlage eines Jahreseinkommens von 452'375 Franken festgelegt. Im Jahr 1992 beantragte [B.] eine Reduktion dieser Beiträge für den Zeitraum vom 1. Oktober 1988 bis 31. Dezember 1991. Dieser Antrag wurde von der Kasse und vom Kantonalen Versicherungsgericht Wallis abgelehnt. [B.] legte daraufhin Beschwerde beim Eidgenössischen Versicherungsgericht ein.Erwägungen
Das Eidgenössische Versicherungsgericht wies die Beschwerde ab. Es kam zu dem Schluss, dass die rechtskräftig gewordenen Beitragsentscheide nicht im Verfahren zur Beitragsreduktion angefochten werden können. Die vom Steueramt gewährte Steuervergünstigung stellte auch keinen ausreichenden Grund für eine Beitragsreduktion dar, da es Sache der AHV-Verwaltung ist, zu beurteilen, ob die Beitragszahlung eine zu hohe Belastung darstellt. Im vorliegenden Fall überstieg…