Art. 25 AHVV

Festsetzung und Ausgleich

1 Die Ausgleichskassen setzen die für das Beitragsjahr geschuldeten Beiträge in einer Verfügung fest und nehmen den Ausgleich mit den geleisteten Akontobeiträgen vor.
2 Die von den Beitragspflichtigen zu wenig entrichteten Beiträge sind innert 30 Tagen ab Rechnungsstellung zu bezahlen.
3 Zuviel entrichtete Beiträge haben die Ausgleichskassen zurückzuerstatten oder zu verrechnen.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 25 Abs. 4 AHVV: unverhältnismässig starke Abweichung der Erwerbseinkommen
    · 21.02.1994 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 25 Abs. 1, 4 und 5 AHVV: Festsetzung der Beiträge aus selbständiger Erwerbstätigkeit. - Übergang vom ausserordentlichen zum ordentlichen Beitragsfestsetzungsverfahren im Falle eines Versicherten, der zu Beginn eine…
    · 14.07.1987 · 38 Zitierungen
  3. 3
    · 06.08.1980 · 34 Zitierungen
  4. 4
    Sache der Ausgleichskasse ist es, diese Angaben weiterzuverarbeiten und insbesondere die Beitragsaufrechnung und den Eigenkapitalzinsabzug vorzunehmen (Erw. 3)
    · 05.12.1985 · 28 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Beiträge vom Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 8 AHVG). - Festsetzung im ausserordentlichen Verfahren gemäss Art. 25 AHVV: Auslegung dieser Bestimmung; Begriff der "nächsten ordentlichen Beitragsperiode…
    · 01.12.1972 · 23 Zitierungen
  6. 6
    Art. 29 Abs. 1 AHVV. - Sinngemässe Anwendung der ausserordentlichen Beitragsbemessungsmethode bei Selbständigerwerbenden auf die Beitragsbemessung bei Veränderung der Berechnungsgrundlagen Nichterwerbstätiger. - Bestäti…
    · 24.07.1979 · 19 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Alters- und Hinterlassenenversicherung (Beitragspflicht aus selbstständiger Erwerbstätigkeit)
    · 05.02.2015 · 5 Zitierungen
  • Verwaltung trat zu Unrecht auf ein Herabsetzungsbegehren betr. 'Nachtragsverfügungen akonto' ein.
    AB.2006.00010
    · 28.02.2006 · 2 Zitierungen
  • Nichteintreten auf provisorische Verfügung Akontobeiträge
    AB.2002.00410
    · 09.07.2003 · 2 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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