Art. 22 AHVV

Beitragsjahr und zeitliche Bemessung der Beiträge

1 Die Beiträge werden für jedes Beitragsjahr festgesetzt. Als Beitragsjahr gilt das Kalenderjahr.
2 Für die Bemessung der Beiträge massgebend ist das Einkommen nach dem Ergebnis des im Beitragsjahr abgeschlossenen Geschäftsjahres und das am Ende des Geschäftsjahres im Betrieb investierte Eigenkapital.
3 Stimmt das Geschäftsjahr nicht mit dem Beitragsjahr überein, so wird das Einkommen nicht zwischen den Beitragsjahren aufgeteilt. Vorbehalten bleibt Abs. 4.
4 Wird in einem Beitragsjahr kein Geschäftsabschluss erstellt, ist das Einkommen des Geschäftsjahres entsprechend seiner Dauer auf die Beitragsjahre aufzuteilen.
5 Das Einkommen wird nicht in ein Jahreseinkommen umgerechnet.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 25 Abs. 1, 4 und 5 AHVV: Festsetzung der Beiträge aus selbständiger Erwerbstätigkeit. - Übergang vom ausserordentlichen zum ordentlichen Beitragsfestsetzungsverfahren im Falle eines Versicherten, der zu Beginn eine…
    · 14.07.1987 · 27 Zitierungen
  2. 2
    Beiträge vom Einkommen aus selbständiger Erwerbstätigkeit (Art. 8 AHVG). - Festsetzung im ausserordentlichen Verfahren gemäss Art. 25 AHVV: Auslegung dieser Bestimmung; Begriff der "nächsten ordentlichen Beitragsperiode…
    · 01.12.1972 · 18 Zitierungen
  3. 3
    Art. 18 Abs. 1 AHVV: Beitragspflichtiges Erwerbseinkommen
    · 28.12.2006 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 16 Abs. 1 AHVG: Begriff der Nachsteuerveranlagung
    · 28.04.1989 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Art. 22 Abs. 1, 2 und 3, Art. 23 Abs. 1 und 4, Art. 23bis Abs. 2 AHVV: Bindungswirkung der Steuermeldung hinsichtlich des Realisierungszeitpunktes eines beitragspflichtigen Einkommens
    · 12.09.1996 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Art. 17, 22 Abs. 1 und 2 AHVV: zur Rechtsbeständigkeit von Beitragsverfügungen als urteilsähnlichen Verwaltungsakten
    · 30.04.1998 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • AHVG Gutheissung der Beschwerde. Beitragspflichtiges Einkommen lässt sich gestützt auf vorhandene Unterlagen nicht eruieren. Rückweisung zur erneuten Abklärung.
    AH.2021.9
    · 22.09.2021 · 1 Zitierungen
  • Gewinnausschüttung einer deutschen Gesellschaft untersteht der schweizerischen Beitragspflicht und stellt Einkommen aus selbständiger Tätigkeit dar. (BGE 9C_504/2010)
    AB.2008.00116
    · 26.04.2010 · 1 Zitierungen
  • Alters- und Hinterlassenenversicherung
    · 02.09.2009 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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