Sachverhalt
Ein Eisenbahnunfall, in den Beamte und Arbeiter verwickelt waren, die den Schweizerischen Bundesbahnen (SBB) von Privatunternehmen zur Verfügung gestellt wurden, führte zu einem Rechtsstreit. Die Witwe eines der bei dem Unfall getöteten Arbeiter verklagte zwei der beteiligten Arbeiter, Perret und Maudry, auf Schadenersatz. Die SBB erhoben auch eine Rückgriffklage gegen Maudry. Das Kantonsgericht des Kantons Waadt verurteilte Maudry und Perret zur Zahlung bestimmter Entschädigungen an die Witwe, wies jedoch die Klage der SBB ab. Gegen dieses Urteil wurden mehrere Rechtsmittel eingelegt.Erwägungen
1. Das Bundesgesetz über die Verantwortlichkeit des Bundes sowie seiner Beamten und Angestellten (VG) gilt für SBB-Stationsarbeiter, die als Beamte betrachtet werden. Daher muss die Klage gegen Perret, der als Beamter anerkannt ist, abgewiesen werden, sei es aufgrund des neuen Gesetzes von 1958 oder des alten Gesetzes von 1850. 2. Maudry, obwohl er von einem Privatunternehmen angestellt war, erfüllte vorübergehend eine öffentlich-rechtliche Aufgabe des Bundes. Daher unterliegt er…