Sachverhalt

Der Beschwerdeführer [X.] wurde vom Obergericht des Kantons Zürich wegen mehrfach versuchten Mordes und qualifizierter einfacher Körperverletzung zu einer Freiheitsstrafe von 16 Jahren verurteilt. Der Beschwerdeführer hatte seiner Tochter, die vor dem errechneten Geburtstermin zur Welt gekommen war, mehrmals Medikamente verabreicht, die zu einer akuten Lebensgefahr für das Kind führten. Der Beschwerdeführer beantragte die Aufhebung des Urteils und seine Freisprechung vom Vorwurf des mehrfachen Mordes.

Das Bundesgericht hat die Beschwerde gutgeheissen und das Urteil des Obergerichts aufgehoben. Die Sache wurde zur Neubeurteilung an die Vorinstanz zurückgewiesen.

Erwägungen

Das Bundesgericht hat festgestellt, dass die Vorinstanz die Beweiswürdigung und die rechtlichen Schlussfolgerungen nicht korrekt durchgeführt hat. Die Vorinstanz hat die Wissens- und Willenskomponente des Beschwerdeführers nicht ausreichend berücksichtigt und die Beweise nicht korrekt gewürdigt.

Das Bundesgericht hat auch festgestellt, dass die Vorinstanz die Vorschriften über die Beweisverwertung verletzt hat, indem sie die Einvernahmen der Privatklägerin 2 ohne Teilnahme des Beschwerdeführers…