Sachverhalt
Der Beschwerdeführer [X.] wurde vom Obergericht des Kantons Zug wegen unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe, Anstiftung zur Erschleichung einer falschen Beurkundung und Widerhandlung gegen das UWG verurteilt. Die Verurteilung basiert auf der Gründung von zwei Gesellschaften, bei denen der Beschwerdeführer die treuhänderische Gründung in Auftrag gab und sich mit dem beauftragten Treuhänder auf eine Scheinliberierung einigte.
Der Beschwerdeführer gab im November 2002 und im Mai 2003 je die treuhänderische Gründung einer Gesellschaft in Auftrag. Dabei soll er sich nach der Feststellung des Obergerichts mit dem beauftragten Treuhänder dahingehend geeinigt haben, dass dieser ihm für die Liberierung des Aktienkapitals erforderliche Mittel kurzfristig zur Verfügung stellen würde. Zudem soll er an eine Vielzahl von Adressaten rechnungsähnliche Offerten versandt haben.
Das Obergericht des Kantons Zug verurteilte [X.] am 1. Februar 2011 zweitinstanzlich wegen unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe (Art. 152 StGB), mehrfacher Anstiftung zur Erschleichung einer falschen Beurkundung (Art. 253 Abs. 1 i.V.m. Art. 24 Abs. 1 StGB) und mehrfacher Widerhandlung gegen Art. 23 Abs. 1 i.V.m. Art. 3 lit. b UWG zu einer Freiheitsstrafe von fünf Monaten, als Zusatzstrafe zum Urteil des Landgerichts Frankfurt am Main vom 1. Dezember 2004.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Verurteilung wegen unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe, Anstiftung zur Erschleichung einer falschen Beurkundung und Widerhandlung gegen das UWG. Die Verurteilung wegen unwahrer Angaben über kaufmännische Gewerbe im Sinne von Art. 152 StGB verletzt kein Bundesrecht. Der Beschwerdeführer war als Gründer im Sinne von Art. 152 StGB zu qualifizieren, da er als Auftraggeber unwahre Angaben über die [G. AG] habe machen lassen.
Die Verurteilung wegen Anstiftung zur Erschleichung einer falschen Beurkundung im Sinne von Art. 253 Abs. 1 StGB verletzt kein Bundesrecht. Der Beschwerdeführer beauftragte [I.] mit der Gründung der [F. AG] und der [G. AG] , wobei er sich mit diesem auf eine Scheinliberierung einigte. Damit weckte er in den nur…