Sachverhalt
Der Fall betrifft einen Soldaten, Josef Bucher, der während seines Militärdienstes im Jahr 1967 Schmerzen im Bereich des Sakrums erlitt. Die Schmerzen hielten an und wurden von verschiedenen Ärzten behandelt. Die Militärversicherung übernahm die medizinischen Kosten bis 1973, weigerte sich jedoch anschließend, diese weiter zu bezahlen, mit der Begründung, dass die Schmerzen nicht mehr mit dem Militärdienst zusammenhingen.
Der Soldat legte gegen diese Entscheidung Einspruch ein und beantragte eine medizinische Expertise. Die Expertise kam zu dem Schluss, dass die Schmerzen wahrscheinlich mit einer Neurose zusammenhingen und dass die ursächliche Ursache eine während des Militärdienstes erlittene körperliche Verletzung war.
Das Verwaltungsgericht des Kantons Luzern bestätigte die Entscheidung der Militärversicherung, aber das Bundesgericht hob diese Entscheidung auf und wies den Fall zur erneuten medizinischen Expertise zurück.
Erwägungen
Das Bundesgericht prüfte die Bestimmungen des Militärversicherungsgesetzes (MVG) und stellte fest, dass die Militärversicherung für jeden Gesundheitsschaden, der während des Militärdienstes auftritt, verantwortlich ist, es sei denn, sie kann beweisen, dass der Schaden vorbestand oder nicht durch den Militärdienst verursacht wurde.
Das Gericht prüfte auch die anwendbaren Beweisregeln und stellte fest, dass der Beweis für die Kausalität zwischen dem Militärdienst und dem Gesundheitsschaden mit ausreichender Sicherheit festgestellt werden muss.
Das Gericht kam zu dem Schluss, dass die Militärversicherung in…