Art. 5 MVG

Feststellung der Gesundheitsschädigung während des Dienstes

1 Die Militärversicherung erstreckt sich auf jede Gesundheitsschädigung, die während des Dienstes in Erscheinung tritt und gemeldet oder sonst wie festgestellt wird.
2 Die Militärversicherung haftet nicht, wenn sie den Beweis erbringt:
  1. a. dass die Gesundheitsschädigung sicher vordienstlich ist oder sicher nicht während des Dienstes verursacht werden konnte; und b. dass diese Gesundheitsschädigung sicher während des Dienstes weder verschlimmert noch in ihrem Ablauf beschleunigt worden ist.
3 Wird der nach Abs. 2 Bst. a geforderte Beweis erbracht, dagegen nicht derjenige nach Abs. 2 Bst. b, so haftet die Militärversicherung für die Verschlimmerung der Gesundheitsschädigung. Der nach Abs. 2 Bst. b geforderte Beweis gilt auch für die Bemessung des versicherten Schadens.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Erw. 2b).
    · 29.11.1985 · 91 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Erw. 3). - Beurteilung von psychischen Leiden, die angeblich auf eine physische Schädigung zurückgehen (Erw. 3)
    · 05.07.1979 · 62 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 5 MVG. - Liegt eine während des Dienstes gemeldete Gesundheitsschädigung vor, so sind nur die Art. 4 und 5, nicht aber Art. 6 MVG anwendbar. - Art. 5 Abs. 3 MVG begründet einen Fall voller Bundeshaftung während zwö…
    · 12.08.1985 · 18 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Art. 6, 16 und 18 UVG, Art. 11 UVV: Schädel-Hirntrauma
    · 19.12.1991 · 11 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    · 11.05.1971 · 4 Zitierungen
  6. 6
    Art. 4 und 5 MVG
    · 27.12.1977 · 2 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Militärversicherung (Kausalzusammenhang)
    · 01.12.2016 · 18 Zitierungen
  • Militärversicherung
    · 11.10.2019 · 10 Zitierungen
  • Militärversicherung
    · 15.05.2008 · 8 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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