Sachverhalt

Der Beschwerdeführer war seit 1987 als Polizeibeamter bei der Gemeinde [B.] tätig. Am 12. April 2012 wurde das Arbeitsverhältnis fristlos aufgelöst. Der Beschwerdeführer hatte wiederholt gegen die Parkordnung verstoßen und sich damit begünstigt, indem er mit dem zuständigen Parkplatzwächter zusammenwirkte, um keine Busse zu erhalten.

Der Beschwerdeführer erhob Beschwerde beim Verwaltungsgericht des Kantons Zürich, das die Beschwerde abwies. Der Beschwerdeführer beantragte daraufhin beim Bundesgericht, den Entscheid des Verwaltungsgerichts aufzuheben und festzustellen, dass die fristlose Auflösung des Arbeitsverhältnisses zu Unrecht erfolgt sei.

Erwägungen

Das Bundesgericht prüfte, ob die fristlose Entlassung des Beschwerdeführers gerechtfertigt war. Es stellte fest, dass der Beschwerdeführer als Polizeibeamter eine Funktion innehatte, die erhöhte Anforderungen an die Vertrauenswürdigkeit und Verantwortlichkeit stellte. Die wiederholten Verstösse gegen die Parkordnung und die Begünstigung durch den Parkplatzwächter seien geeignet, das Vertrauen in den Beschwerdeführer zu zerstören.

Das Bundesgericht befand, dass die…