Sachverhalt

Parteien:

  • Beschwerdeführerin (Arbeitgeberin): [A. AG] , ein Schweizer Fussballclub, vertreten durch Rechtsanwälte Daniel Eisele und Thomas Hochstrasser.
  • Beschwerdegegner (Arbeitnehmer): [B.] , ein spanischer Fussballtrainer, vertreten durch Rechtsanwälte Luca Tettamanti, Tomas Pereda Rueda und Raphaël Bourré.
  • Verfahrensbeteiligte: Fédération Internationale de Football Association (FIFA).

Sachverhalt:

  • Arbeitsverhältnis: Der Arbeitnehmer war vom 16. Juni 2014 bis 30. Juni 2017 und erneut vom 1. Januar 2019 bis 30. Juni 2023 bei der Arbeitgeberin tätig. Der Arbeitsvertrag vom 2. Januar 2019 sah seine Position als Assistant Coach und Head of Performance Department vor.
  • Freistellung und Kündigung: Die Arbeitgeberin stellte den Arbeitnehmer am 12. Januar 2021 frei, hob die Freistellung am 20. Mai 2021 auf und forderte ihn auf, im Nachwuchs-Campus zu arbeiten. Der Arbeitnehmer kündigte den Vertrag am 25. Juni 2021 fristlos.
  • Schiedsverfahren: Der Arbeitnehmer reichte eine Klage bei der FIFA ein, die teilweise gutgeheissen wurde. Die Arbeitgeberin erhob Berufung beim TAS, das den Schadenersatzanspruch reduzierte.
  • Beschwerde: Die Arbeitgeberin beantragte die Aufhebung der Entscheidungen des TAS und der FIFA-Kommission.

Erwägungen

Zuständigkeit des Bundesgerichts: Das Bundesgericht prüft die Beschwerde gegen den Schiedsentscheid des TAS. Die Beschwerde ist kassatorischer Natur und kann nur zur Aufhebung des angefochtenen Entscheids führen. Die Beschwerdeführerin beantragte die Aufhebung des TAS-Entscheids und des FIFA-Entscheids, was teilweise unzulässig ist, da der FIFA-Entscheid nicht nach Art. 77 Abs. 1 BGG anfechtbar ist.

Schiedsfähigkeit der Streitsache: Das Bundesgericht bestätigte, dass die Bestimmungen des IPRG anwendbar sind, da der Beschwerdegegner im Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ausserhalb der Schweiz wohnhaft war. Die Beschwerdeführerin konnte nicht nachweisen, dass der Beschwerdegegner im Januar 2019 in der Schweiz wohnhaft war, um die Anwendung der ZPO zu begründen.

Zuständigkeit des Schiedsgerichts: Das Bundesgericht prüfte die Zuständigkeitsrüge nach…