Art. 77 BGG

Schiedsgerichtsbarkeit

1 Die Beschwerde in Zivilsachen ist ungeachtet des Streitwerts zulässig gegen Entscheide von Schiedsgerichten:
  1. a. in der internationalen Schiedsgerichtsbarkeit unter den Voraussetzungen der Artikel 190–192 des Bundesgesetzes vom 18. Dezember 1987 über das Internationale Privatrecht;
  2. b. in der nationalen Schiedsgerichtsbarkeit unter den Voraussetzungen der Artikel 389–395 der Zivilprozessordnung vom 19. Dezember 2008 .
2 Die Artikel 48 Abs. 3, 90–98, 103 Abs. 2, 105 Abs. 2, 106 Abs. 1 sowie 107 Abs. 2, soweit dieser dem Bundesgericht erlaubt, in der Sache selbst zu entscheiden, sind in diesen Fällen nicht anwendbar.
2bis Rechtsschriften können in englischer Sprache abgefasst werden.
3 Das Bundesgericht prüft nur Rügen, die in der Beschwerde vorgebracht und begründet worden sind.

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Art. 77 BGG; Art. 190 Abs. 2 IPRG
    · 22.01.2008 · 249 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Rügeprinzip; erhöhte Begründungsanforderungen (Art. 77 Abs. 3 BGG)
    · 03.04.2024 · 34 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit; Zuständigkeit des Schiedsgerichts (Art. 186 IPRG); mit Beschwerde in Zivilsachen anfechtbare Entscheide wegen Verletzung von Art. 190 Abs. 2 lit. b IPRG
    · 20.07.2017 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Rechtsgutachten
    · 11.01.2024 · 19 Zitierungen Zusammenfassung
  5. 5
    Internationale Schiedsgerichtsbarkeit, unentgeltliche Rechtspflege, Rechtsweggarantie
    · 22.09.2021 · 14 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    Anfechtbare Schiedsentscheide gemäss Art. 190 IPRG i.V.m. Art. 77 Abs. 1 BGG
    · 10.11.2010 · 10 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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