Art. 50 aBV

Gemeinden

1 Die Gemeindeautonomie ist nach Massgabe des kantonalen Rechts gewährleistet.
2 Der Bund beachtet bei seinem Handeln die möglichen Auswirkungen auf die Gemeinden.
3 Er nimmt dabei Rücksicht auf die besondere Situation der Städte und der Agglomerationen sowie der Berggebiete.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Glaubens- und Gewissensfreiheit im Strafvollzug
    · 13.01.2003 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Geläut von Kirchenglocken
    · 07.06.2000 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 13.01.2003 · 1 Zitierungen
  • 07.06.2000 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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