Art. 2 AHVV

Verhältnismässig kurze Zeit

Als verhältnismässig kurze Zeit nach Artikel 1a Abs. 2 Bst. c AHVG gilt eine Erwerbstätigkeit, die drei aufeinander folgende Monate im Kalenderjahr nicht überschreitet.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zeiten, während welchen in der Schweiz wohnhafte türkische Staatsangehörige von der Unterstellung unter die Schweizerische Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenversicherung befreit waren, werden für die Erfüllung der i…
    · 24.09.1996 · 5 Zitierungen
  2. 2
    Art. 1 Abs. 2 lit. c AHVG, Art. 2 Abs. 1 lit. b AHVV: Befreiung vom Versicherungsobligatorium. - Tänzerinnen ausländischer Nationalität, die während höchstens drei aufeinanderfolgenden Monaten eine Erwerbstätigkeit in d…
    · 29.07.1985 · 3 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    E. 3). - Für die Versicherungs- und Beitragspflicht genügt es, dass das im Ausland wohnende Verwaltungsratsmitglied aufgrund seiner formellen Organstellung in der Gesellschaft deren Geschäftstätigkeit massgebend beeinfl…
    · 11.02.1993 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • · 18.10.2017 · 1 Zitierungen
  • Rentenberechnung, Beitragslücken, Abklärung betreffend Zeit des Asylverfahrens
    IV.2009.01187
    · 28.02.2011 · 1 Zitierungen
  • · 04.09.2019 · 0 Zitierungen

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