Art. 10 AMBV
Kantonal zugelassene Arzneimittel
Für die Herstellung von Arzneimitteln nach Artikel 9 Abs. 2 Bst. f HMG ist keine Bewilligung der Swissmedic erforderlich.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Lieferung von Arzneimitteln an Kunden in der Schweiz aus einem Lager in Deutschland2 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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4 Zitierungen
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3 Zitierungen
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Heilmittelgesetz, Verweigerung der Betriebsbewilligung2 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.