Art. 68 ATSG
Taggelder und Renten
Taggelder werden unter Vorbehalt der Überentschädigung kumulativ zu Renten anderer Sozialversicherungen gewährt.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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18 Zitierungen
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2Überentschädigungsberechnung6 Zitierungen
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3Intersystemische Koordination von Beiträgen der obligatorischen Krankenpflegeversicherung an Kosten der Grundpflege (Sachleistung) im Verhältnis zur Hilflosenentschädigung der Invalidenversicherung (Geldleistung); keine…0 Zitierungen
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4Zusammentreffen von Versicherungsleistungen0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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9 Zitierungen07.06.2013 · 9 Zitierungen
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5 Zitierungen22.10.2013 · 5 Zitierungen
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4 Zitierungen19.10.2011 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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