Sachverhalt

Parteien:

  • Klägerin: Caisse nationale suisse d'assurance en cas d'accidents (CNA)
  • Beklagter: M.

Sachverhalt:

  • M. arbeitete als Maurer für die Gesellschaft X. SA und war bei der CNA gegen Unfallrisiken versichert.
  • Am 29. Januar 2007 erlitt M. einen Unfall mit schweren Verletzungen am rechten Arm.
  • Am 29. Januar 2008 beantragte M. eine IV-Rente.
  • Die IV gewährte M. eine berufliche Orientierung und Unterstützung bei der Jobsuche, die jedoch aufgrund von M.s Arbeitsunfähigkeit eingestellt wurde.
  • Die CNA gewährte M. eine Unfallversicherungsrente ab dem 1. Juni 2010 aufgrund einer 21%igen Erwerbsunfähigkeit.
  • Die IV gewährte M. ab dem 23. Mai 2011 Taggelder aufgrund von beruflichen Beobachtungsstagen und einer Ausbildung.
  • Die CNA setzte die Rente ab dem 23. Mai 2011 aus und forderte die Rückerstattung der bereits gezahlten Rente.
  • Das kantonale Gericht hiess die Beschwerde von M. gut und hob die Entscheidung der CNA auf.

Erwägungen

Rechtliche Erwägungen:

2.1 Gemäss Art. 18 Abs. 1 UVG hat ein Unfallversicherter mit einer Invalidität von mindestens 10% Anspruch auf eine Rente. Die Invalidität wird anhand des Vergleichs der Einkommen vor und nach dem Unfall bewertet (Art. 16 LPGA).

2.2 Gemäss Art. 19 Abs. 1 UVG entsteht der Rentenanspruch, wenn keine Verbesserung des Gesundheitszustands mehr erwartet werden kann und die IV-Massnahmen abgeschlossen sind. Der Rentenanspruch erlischt bei vollständiger Kapitalabfindung, Rückkauf oder Tod des Versicherten (Art. 19 Abs. 2 UVG).

2.3 Die Übergangsrente gemäss Art. 30 UVV wird gewährt, wenn keine Verbesserung des Gesundheitszustands mehr erwartet wird, aber die IV-Entscheidung über die berufliche Rehabilitation noch aussteht. Diese Rente wird durch den Beginn der IV-Taggelder ersetzt.

3.1 Die CNA argumentierte, dass die ordentliche Rente ähnlich wie die Übergangsrente behandelt werden sollte, wenn IV-Taggelder gezahlt werden. Sie berief sich auf das Gleichbehandlungsprinzip und die Notwendigkeit, eine Überentschädigung zu vermeiden.

3.2 Das Bundesgericht wies diese Argumentation zurück. Die Übergangsrente und die…