Art. 13 AVIV
Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit
1 Als Mutterschaft im Sinne von Artikel 14 Abs. 1 Bst. b AVIG zählen die Dauer der Schwangerschaft und die 16 Wochen nach der Niederkunft.
1bis Ein ähnlicher Grund im Sinne von Artikel 14 Abs. 2 liegt insbesondere vor, wenn Personen, die wegen Wegfalls der Betreuung von Pflegebedürftigen gezwungen sind, eine unselbstständige Erwerbstätigkeit aufzunehmen oder zu erweitern, falls:
- a. die pflegebedürftige Person dauernd auf Hilfe angewiesen war;
- b. die betreuende und die pflegebedürftige Person im gemeinsamen Haushalt gewohnt haben; und c. die Betreuung mehr als ein Jahr gedauert hat.
2 Die beitragspflichtige Beschäftigung während mindestens sechs Monaten nach Artikel 14 Abs. 3 erster und zweiter Satz AVIG muss innerhalb der Rahmenfrist für die Beitragszeit ausgeübt worden sein.
3 Niedergelassene Ausländer, die nicht Angehörige eines Staates der Europäischen Union oder der Europäischen Freihandelsassoziation sind und die nach einem Auslandaufenthalt von über einem Jahr in die Schweiz zurückkehren, sind während eines Jahres von der Erfüllung der Beitragszeit befreit, sofern sie sich über eine entsprechende Beschäftigung als Arbeitnehmer im Ausland ausweisen können und während mindestens sechs Monaten in der Schweiz eine beitragspflichtige Beschäftigung ausgeübt haben. Abs. 2 gilt sinngemäss.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 13 Abs. 1bis AVIV: Kumulation von Tatbeständen für eine Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit8 Zitierungen
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2Vielmehr ist der erforderliche Kausalzusammenhang bereits zu bejahen, wenn es glaubwürdig und nachvollziehbar erscheint, dass der Entschluss des Versicherten zur Aufnahme oder Erweiterung einer unselbständigen Erwerbstä…7 Zitierungen
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3Befreiung von der Erfüllung der Beitragszeit, ähnliche Gründe3 Zitierungen
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4Art. 13 Abs. 2 AVIV. - Was die Erfüllung der Beitragszeit betrifft, von welcher der Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung abhängt, weist das neue Gesetz über die Arbeitslosenversicherung eine echte Lücke auf, insofern…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen11.04.2011 · 3 Zitierungen
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1 Zitierungen10.09.2020 · 1 Zitierungen
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Anspruchsberechtigung; Beitragszeit; kein Befreiungsgrund nach Art. 14 Abs. 2 AVIG mangels Kausalzusammenhangs.1 ZitierungenAL.2006.00139· 29.08.2006 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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