Art. 30 AVIV

Auszahlung der Entschädigung und Bescheinigung für die Steuerbehörde

1 Die Arbeitslosenkasse zahlt die Entschädigung für die abgelaufene Kontrollperiode in der Regel im Lauf des folgenden Monats aus.
2 Die versicherte Person erhält eine schriftliche Abrechnung.
3 Die Arbeitslosenkasse stellt der versicherten Person zuhanden der Steuerbehörden eine Bescheinigung über die erhaltenen Leistungen aus.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 103 lit. a in Verbindung mit Art. 132 OG: Anfechtung des Rentenauszahlungstermins
    · 08.02.2001 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Arbeitslosenversicherung (Einstellung in der Anspruchsberechtigung)
    · 10.05.2013 · 1 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung (Prozessvoraussetzung)
    · 31.08.2017 · 0 Zitierungen
  • Arbeitslosenversicherung
    · 07.09.2015 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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