Art. 41a AVIV
Kompensationszahlungen
1 Ist das Einkommen geringer als die dem Versicherten zustehende Arbeitslosenentschädigung, so besteht innerhalb der Rahmenfrist für den Leistungsbezug ein Anspruch auf Kompensationszahlungen.
2 Besteht kein Anspruch mehr auf Kompensationszahlungen nach Artikel 24 Abs. 4 AVIG, so gilt ein Einkommen ab 70 Prozent des versicherten Verdienstes als zumutbar.
3 Wird das Arbeitsverhältnis innerhalb eines Jahres zwischen den gleichen Parteien wieder aufgenommen oder nach einer Änderungskündigung fortgesetzt, so ist der Zwischenverdienst nicht anrechenbar und es besteht kein Anspruch auf Arbeitslosenentschädigung, wenn:
- a. die Arbeitszeit reduziert wurde und die damit verbundene Lohnkürzung überproportional ist;
- b. die Arbeitszeit beibehalten, der Lohn aber gekürzt wurde.
4 Hat der Versicherte keinen Anspruch mehr auf Kompensationszahlungen nach Artikel 24 Abs. 4 AVIG, so wird das innerhalb einer Kontrollperiode erzielte Einkommen aus einer unzumutbaren Tätigkeit von der ihm zustehenden Arbeitslosenentschädigung abgezogen.
5 Das Einkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit wird in derjenigen Kontrollperiode angerechnet, in der die Arbeitsleistung erbracht worden ist. Das anrechenbare Einkommen wird ermittelt, indem vom Bruttoeinkommen die nachgewiesenen Material- und Warenkosten abgezogen werden und der verbleibende Betrag um 20 Prozent als Pauschale für die übrigen berufsbedingten Auslagen gekürzt wird.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 41a Abs. 1 AVIV: Differenzausgleich bei Zwischenverdienst48 Zitierungen
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2Änderung der Rechtsprechung). - Nimmt der Versicherte während der streitigen Kontrollperiode eine - insbesondere lohnmässig - zumutbare Arbeit auf, mithin eine Tätigkeit, die ihm ein Einkommen verschafft, welches zumind…47 Zitierungen
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310 Zitierungen
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4Abzüge vom Bruttoeinkommen aus selbstständiger Erwerbstätigkeit5 Zitierungen
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55 Zitierungen
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6Anspruch auf Kompensationszahlungen bei teilweiser Arbeitslosigkeit1 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Einstellung in der Anspruchsberechtigung1 ZitierungenVSBES.2023.306· 29.11.2023 · 1 Zitierungen
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Anspruchsberechtigung1 ZitierungenVSBES.2018.188· 20.07.2018 · 1 Zitierungen
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VSBES.2023.3060 Zitierungen29.02.2024 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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