Art. 1 BewG
Zweck
Dieses Gesetz beschränkt den Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland, um die Überfremdung des einheimischen Bodens zu verhindern.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Begriff des Vollzugs eines mangels Bewilligung nichtigen Rechtsgeschäfts0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland7 Zitierungen
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Erwerb von Grundstücken durch Personen im Ausland5 Zitierungen
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4 Zitierungen22.05.2000 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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