Art. 17 BGBB

Anrechnung an den Erbteil

1 Das landwirtschaftliche Gewerbe wird dem selbstbewirtschaftenden Erben zum Ertragswert an den Erbteil angerechnet.
2 Das Betriebsinventar ist zum Nutzwert und das nichtlandwirtschaftliche Nebengewerbe zum Verkehrswert anzurechnen.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Bewertung eines landwirtschaftlichen Gewerbes im Eigengut eines Ehegatten; Ersatzforderungen der Errungenschaft auf Unternehmensertrag
    · 10.02.2012 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Kaufsrecht von Verwandten für ein landwirtschaftliches Gewerbe im Rahmen der Erbteilung (Art. 25 ff
    · 04.08.2005 · 1 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Luzern und direkte Bundessteuer, Steuerperiode 2014
    · 23.01.2020 · 2 Zitierungen
  • Erbteilung / Rückweisung
    LB200044
    · 19.12.2022 · 1 Zitierungen
  • Staats- und Gemeindesteuern des Kantons Aargau, Steuerperiode 2014
    · 13.03.2020 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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