Sachverhalt
Am 2. August 1995 verstarb der Eigentümer eines landwirtschaftlichen Unternehmens, V, und hinterließ ein Erbe, das aus einem 18 Hektar großen Ackerland und einem kleinen Wald bestand. Die gesetzlichen Erben sind seine drei Geschwister, X, Y und Z. W, der Sohn von Z und Neffe des Verstorbenen, besitzt ein landwirtschaftliches Fachausweis und ist seit 1995 Pächter des Unternehmens. Am 27. Oktober 1995 übte W sein Vorkaufsrecht auf das landwirtschaftliche Unternehmen zum Ertragswert aus. Die Erben haben dieses Recht angefochten und einen höheren Preis für das Unternehmen gefordert.
Das Bezirksgericht setzte den Rückkaufpreis auf 500 000 Schweizer Franken fest, aber die Parteien legten Berufung ein. Das Obergericht setzte den Preis auf 570 000 Schweizer Franken fest, wobei es bestimmte besondere Umstände, insbesondere die erheblichen Investitionen des Verstorbenen in den zehn Jahren vor seinem Tod, berücksichtigte.
W hat eine Revision beim Bundesgericht eingelegt und beantragt, den Rückkaufpreis auf 324 800 Schweizer Franken festzusetzen. Die Erben haben beantragt, den Preis auf 1 081 673 Schweizer Franken festzusetzen.
Erwägungen
Das Bundesgericht hat die Frage geprüft, welcher Zeitraum für die Berücksichtigung der Investitionen des Verstorbenen in den zehn Jahren vor seinem Tod maßgeblich ist. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass der maßgebliche Zeitraum der ist, der dem Ausüben des Vorkaufsrechts vorangeht, und nicht der, der der Entscheidung des Gerichts vorangeht.
Das Bundesgericht hat auch die Frage geprüft, ob die Investitionen des Verstorbenen in den zehn Jahren vor seinem Tod für die Festsetzung des Rückkaufpreises berücksichtigt werden müssen. Das Bundesgericht hat festgestellt, dass diese Investitionen berücksichtigt werden…