Art. 104 BStP
Parteien
1 Parteien sind:
- a. die beschuldigte Person;
- b. die Privatklägerschaft;
- c. im Haupt- und im Rechtsmittelverfahren: die Staatsanwaltschaft.
2 Bund und Kantone können weiteren Behörden, die öffentliche Interessen zu wahren haben, volle oder beschränkte Parteirechte einräumen.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Haftbestätigung0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen17.01.2007 · 1 Zitierungen
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1 Zitierungen03.02.2005 · 1 Zitierungen
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0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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