Art. 19a BVG
Überlebende eingetragene Partnerin, überlebender eingetragener Partner
Artikel 19 gilt für die überlebende eingetragene Partnerin oder den überlebenden eingetragenen Partner sinngemäss.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen10 Zitierungen
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2Gemeinsame Haushaltung und gegenseitige Unterstützungspflicht (lit. b) sowie Meldung der anspruchsberechtigten Lebenspartnerin oder des anspruchsberechtigten Lebenspartners zu Lebzeiten (lit. c) als Voraussetzungen des…5 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Berufliche Vorsorge2 Zitierungen
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Lebenspartnerrente. Das unmittelbare und aktuelle Interesse für eine Feststellungsklage ist zu bejahen. Auslegung der im Reglement formulierten Bedingung einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht vorausgesetzt, wenn sich die Partner mehrheitlich jeweils gemeinsam am selben Ort aufgehalten haben.1 ZitierungenBV.2018.00024· 07.09.2018 · 1 Zitierungen
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Berufliche Vorsorge (Hinterlassenenrente)1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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