Art. 19a BVG

Überlebende eingetragene Partnerin, überlebender eingetragener Partner

Artikel 19 gilt für die überlebende eingetragene Partnerin oder den überlebenden eingetragenen Partner sinngemäss.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Begünstigte Personen für Hinterlassenenleistungen
    · 20.08.2008 · 10 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Gemeinsame Haushaltung und gegenseitige Unterstützungspflicht (lit. b) sowie Meldung der anspruchsberechtigten Lebenspartnerin oder des anspruchsberechtigten Lebenspartners zu Lebzeiten (lit. c) als Voraussetzungen des…
    · 17.01.2012 · 5 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge
    · 17.01.2012 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  • Lebenspartnerrente. Das unmittelbare und aktuelle Interesse für eine Feststellungsklage ist zu bejahen. Auslegung der im Reglement formulierten Bedingung einer Lebensgemeinschaft mit gemeinsamen Haushalt. Ein gemeinsamer Wohnsitz ist nicht vorausgesetzt, wenn sich die Partner mehrheitlich jeweils gemeinsam am selben Ort aufgehalten haben.
    BV.2018.00024
    · 07.09.2018 · 1 Zitierungen
  • Berufliche Vorsorge (Hinterlassenenrente)
    · 11.07.2014 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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