Art. 30a BVG
Begriff
Als Vorsorgeeinrichtung im Sinne dieses Abschnittes gelten alle Einrichtungen, die im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen sind oder die den Vorsorgeschutz nach Artikel 1 des FZG in anderer Form erhalten.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Wohneigentumsförderung; Vorbezug aus beruflicher Vorsorge; Berechnung der Steuerrückerstattung bei Wiedereinzahlung des Vorbezugs0 Zitierungen
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2Anspruch auf Kapitalabfindung0 Zitierungen
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3Auszahlung der Altersleistung bei verheirateten Personen0 Zitierungen
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4Verwaltungskosten der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Berufliche Vorsorge1 Zitierungen
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Privilegierte Besteuerung von Kapitalleistungen / Fristwahrung Wiederherstellung1 ZitierungenSGSTA.1998.204· 15.11.1999 · 1 Zitierungen
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0 Zitierungen21.10.2014 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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