Art. 30a BVG

Begriff

Als Vorsorgeeinrichtung im Sinne dieses Abschnittes gelten alle Einrichtungen, die im Register für die berufliche Vorsorge eingetragen sind oder die den Vorsorgeschutz nach Artikel 1 des FZG in anderer Form erhalten.

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Wohneigentumsförderung; Vorbezug aus beruflicher Vorsorge; Berechnung der Steuerrückerstattung bei Wiedereinzahlung des Vorbezugs
    · 19.03.2025 · 0 Zitierungen
  2. 2
    Anspruch auf Kapitalabfindung
    · 17.03.2015 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Auszahlung der Altersleistung bei verheirateten Personen
    · 08.05.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Verwaltungskosten der Wohneigentumsförderung mit Mitteln der beruflichen Vorsorge
    · 04.11.1998 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Berufliche Vorsorge
    · 08.05.2008 · 1 Zitierungen
  • Privilegierte Besteuerung von Kapitalleistungen / Fristwahrung Wiederherstellung
    SGSTA.1998.204
    · 15.11.1999 · 1 Zitierungen
  • 21.10.2014 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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