Art. 2 EOG
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 6bis und 12 ff9 Zitierungen
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2Diese Regeln gelten auch bei schuldhaftem Verhalten des Rückerstattungspflichtigen. (Erw. 3)0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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