Art. 3 FINMAG

Beaufsichtigte

Der Finanzmarktaufsicht unterstehen:
  1. a. die Personen, die nach den Finanzmarktgesetzen eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung der Finanzmarktaufsichtsbehörde benötigen; und b. die kollektiven Kapitalanlagen nach dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006 , die über eine Bewilligung oder Genehmigung verfügen oder über eine solche verfügen müssen;
  2. c. …

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Selbstbelastungsverbot
    · 25.04.2016 · 29 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 31.01.2020 · 4 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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