Art. 3 FINMAG
Beaufsichtigte
Der Finanzmarktaufsicht unterstehen:
- a. die Personen, die nach den Finanzmarktgesetzen eine Bewilligung, eine Anerkennung, eine Zulassung oder eine Registrierung der Finanzmarktaufsichtsbehörde benötigen; und b. die kollektiven Kapitalanlagen nach dem Kollektivanlagengesetz vom 23. Juni 2006 , die über eine Bewilligung oder Genehmigung verfügen oder über eine solche verfügen müssen;
- c. …
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Selbstbelastungsverbot29 Zitierungen
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24 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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15 Zitierungen
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10 Zitierungen24.11.2016 · 10 Zitierungen
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8 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.