Art. 33 FINMAG
Berufsverbot
1 Stellt die FINMA eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest, so kann sie der verantwortlichen Person die Tätigkeit in leitender Stellung bei einer oder einem von ihr Beaufsichtigten untersagen.
2 Das Berufsverbot kann für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Selbstbelastungsverbot51 Zitierungen
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23 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Schwere Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr20 Zitierungen
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BVGerB-488/201817 Zitierungen
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17 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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