Art. 33 FINMAG

Berufsverbot

1 Stellt die FINMA eine schwere Verletzung aufsichtsrechtlicher Bestimmungen fest, so kann sie der verantwortlichen Person die Tätigkeit in leitender Stellung bei einer oder einem von ihr Beaufsichtigten untersagen.
2 Das Berufsverbot kann für eine Dauer von bis zu fünf Jahren ausgesprochen werden.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Selbstbelastungsverbot
    · 25.04.2016 · 51 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 31.01.2020 · 3 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Schwere Verletzung von aufsichtsrechtlichen Bestimmungen, Berufsverbot für die Dauer von einem Jahr
    · 23.04.2018 · 20 Zitierungen
  • · 17.01.2019 · 17 Zitierungen
  • · 01.12.2017 · 17 Zitierungen

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