Art. 23 FK

Öffentliche Fürsorge

Die vertragsschliessenden Staaten gewähren den auf ihrem Gebiet rechtmässig sich aufhaltenden Flüchtlingen die gleiche Fürsorge und öffentliche Unterstützung wie den Einheimischen.

Die Leitentscheide 1

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Ausländerrechtlicher Familiennachzug von anerkannten Flüchtlingen mit Asyl in der Schweiz
    · 05.09.2013 · 16 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Familiennachzug
    · 11.12.2013 · 5 Zitierungen Zusammenfassung
  • VB.2022.00278
    29.09.2022 · 4 Zitierungen
  • VB.2021.00001
    20.05.2021 · 4 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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