Art. 9 FLG

Kinder- und Ausbildungszulagen

1 Zum Bezug von Kinder- und Ausbildungszulagen nach Artikel 3 Abs. 1 FamZG berechtigen Kinder nach dessen Artikel 4 Abs. 1.
2 Die folgenden Bestimmungen des FamZG mit ihren Abweichungen vom ATSG gelten sinngemäss:
  1. a. Artikel 6 (Verbot des Doppelbezugs);
  2. b. Artikel 7 (Anspruchskonkurrenz);
  3. c. Artikel 8 (Familienzulagen und Unterhaltsbeiträge);
  4. d. Artikel 9 (Auszahlung an Dritte);
  5. e. Artikel 10 (Ausschluss der Zwangsvollstreckung).

Die Leitentscheide 6

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Art. 5 FLG. - Bei der Prüfung, ob ein hauptberuflich landwirtschaftlicher Erwerb vorliegt, darf der Vermögensertrag nicht berücksichtigt werden (Erw. 1 und 2). - Kostenbeiträge für Rindviehhalter gemäss BG über Kostenbe…
    · 12.09.1980 · 4 Zitierungen
  2. 2
    Art. 5 FLG: Erwerbliche Kriterien der Eigenschaft als "Kleinbauer" im Hauptberuf. - Entscheidend sind die vorwiegende Tätigkeit und die überwiegende Erwerbsquelle des Leistungsansprechers selber (Abs. 1 und 2). - Lohnei…
    · 14.04.1972 · 3 Zitierungen
  3. 3
    · 22.05.1990 · 2 Zitierungen
  4. 4
    Art. 9 Abs. 3 FLG schliesst nur den Doppelbezug von Kinderzulagen im Sinne dieses Gesetzes aus.
    · 24.05.1974 · 2 Zitierungen
  5. 5
    Gleichstellung von Mann und Frau; Familien-/Kinderzulage; interkantonale Kollisionsregel; Gerichtskosten für das bundesgerichtliche Verfahren
    · 11.07.2003 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  6. 6
    · 28.12.2001 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 4

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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