Art. 4 FMedG
Verbotene Praktiken
Die Ei- und die Embryonenspende sowie die Leihmutterschaft sind unzulässig.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anerkennung und Eintragung ausländischer Geburtsurkunden ins Personenstandsregister bei Leihmutterschaft; Ordre public1 Zitierungen
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2Eintragung ausländischer Entscheidungen und Urkunden in das Zivilstandsregister; Anerkennung eines Leihmutterschaftsurteils1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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