Art. 13 GSchG

Besondere Verfahren der Abwasserbeseitigung

1 Ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen ist das Abwasser entsprechend dem Stand der Technik zu beseitigen.
2 Die Kantone sorgen dafür, dass die Anforderungen an die Wasserqualität der Gewässer erfüllt werden.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Gewässerschutz. 1. Art. 1 und 2 GSchG
    · 29.05.1981 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    1. Die staatsrechtliche Beschwerde hemmt den Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen Entscheides nicht und lässt die Verfolgungsverjährung nicht weiterlaufen (Erw. 3). 2. Gewässerschutz. a) Art. 63 Abs. 4 der Verfügu…
    · 23.04.1980 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Gewährung des Enteignungsrechtes im Rahmen des Gewässerschutzes; Art. 13 Abs. 1 GSchG. 1. Ist die verwaltungsrechtliche oder die staatsrechtliche Beschwerde unzulässig, wenn sie nicht von allen Mitgliedern einer Erbenge…
    · 17.02.1967 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 07.05.2001 · 3 Zitierungen
  • 02.11.2010 · 1 Zitierungen
  • VB.2003.00174
    11.09.2003 · 1 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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