Art. 13 GSchG
Besondere Verfahren der Abwasserbeseitigung
1 Ausserhalb des Bereichs öffentlicher Kanalisationen ist das Abwasser entsprechend dem Stand der Technik zu beseitigen.
2 Die Kantone sorgen dafür, dass die Anforderungen an die Wasserqualität der Gewässer erfüllt werden.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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21. Die staatsrechtliche Beschwerde hemmt den Eintritt der Rechtskraft des angefochtenen Entscheides nicht und lässt die Verfolgungsverjährung nicht weiterlaufen (Erw. 3). 2. Gewässerschutz. a) Art. 63 Abs. 4 der Verfügu…0 Zitierungen
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3Gewährung des Enteignungsrechtes im Rahmen des Gewässerschutzes; Art. 13 Abs. 1 GSchG. 1. Ist die verwaltungsrechtliche oder die staatsrechtliche Beschwerde unzulässig, wenn sie nicht von allen Mitgliedern einer Erbenge…0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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3 Zitierungen07.05.2001 · 3 Zitierungen
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1 Zitierungen02.11.2010 · 1 Zitierungen
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VB.2003.001741 Zitierungen11.09.2003 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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