Art. 3a GSchG
Verursacherprinzip
Wer Massnahmen nach diesem Gesetz verursacht, trägt die Kosten dafür.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen
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Mehrkosten für quellschutzbedingte Massnahmen2 Zitierungen
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1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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