Art. 60 HRegV
Für die Währung, die Erhöhung und die Herabsetzung des Partizipationskapitals sowie für die nachträgliche Leistung von Einlagen auf das Partizipationskapital gelten die Bestimmungen über das Aktienkapital sinngemäss.
Die Leitentscheide 6
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Ausgabe von Partizipationsscheinen bei der Genossenschaft0 Zitierungen
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2Firmenänderung; Grundsätze der Firmenwahrheit und Firmenklarheit (Art. 944 Abs. 1, Art. 950 OR, Art. 38 Abs. 1 HRegV). 1. Das firmenrechtliche Wahrheitsgebot beherrscht sowohl die Firmenbezeichnung als auch die Firmenfü…0 Zitierungen
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30 Zitierungen
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4Handelsregister; Zwangseintragung der Auflösung einer Genossenschaft trotz Widerruf des Auflösungsbeschlusses. 1. Prüfungsbefugnis der Handelsregisterbehörden0 Zitierungen
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5Art. 944 OR, Art.38, 44, 45, 61 HRegV. a) Die Bewilligung, in der Firma eine nationale Bezeichnung zu führen, kann widerrufen werden, wenn die Bezeichnung den Verhältnissen nicht oder nicht mehr entspricht (Erw. 1). b)…0 Zitierungen
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6BGE 65_I_1390 Zitierungen25.04.1939 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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VB.2008.001400 Zitierungen21.08.2008 · 0 Zitierungen
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VB.2005.000400 Zitierungen12.08.2005 · 0 Zitierungen
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VB.2004.004200 Zitierungen29.03.2005 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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