Art. 78 HRegV

Kapitalherabsetzung im Fall einer Unterbilanz

1 Wird das Stammkapital zur teilweisen oder vollständigen Beseitigung einer durch Verluste entstandenen Unterbilanz herabgesetzt, so müssen dem Handelsregisteramt mit der Anmeldung zur Eintragung die Belege nach Artikel 56 Abs. 1 eingereicht werden.
2 Für den Inhalt des Eintrags gilt Artikel 56 Abs. 3 sinngemäss.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Zustellung von Betreibungsurkunden (Art. 65 und 66 SchKG)
    · 23.06.1993 · 2 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    · 31.08.1994 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 940 OR, Art. 21 ff
    · 29.04.1988 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Spezialliquidation mit Freihandverkauf
    · 21.11.2006 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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