Art. 89 HRegV

Revision, Revisionsstelle, Auflösung und Löschung

Für die Revision, für die Revisionsstelle, für die Auflösung, für den Widerruf der Auflösung und für die Löschung der Genossenschaft gelten die Bestimmungen über die Aktiengesellschaft sinngemäss.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Verjährung des Schadenersatzanspruchs
    · 26.05.2008 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 51 Abs. 1 und Art. 58 AVIG: Insolvenzentschädigung
    · 26.04.2005 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    BGE 65_I_139
    25.04.1939 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Genossenschaft
    · 16.12.2015 · 0 Zitierungen
  • VB.2007.00111
    11.07.2007 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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