Art. 89 HRegV
Revision, Revisionsstelle, Auflösung und Löschung
Für die Revision, für die Revisionsstelle, für die Auflösung, für den Widerruf der Auflösung und für die Löschung der Genossenschaft gelten die Bestimmungen über die Aktiengesellschaft sinngemäss.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
-
1Verjährung des Schadenersatzanspruchs0 Zitierungen
-
2Art. 51 Abs. 1 und Art. 58 AVIG: Insolvenzentschädigung0 Zitierungen
-
3BGE 65_I_1390 Zitierungen25.04.1939 · 0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 2
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
-
Genossenschaft0 Zitierungen
-
VB.2007.001110 Zitierungen11.07.2007 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
Für diesen Artikel ist noch kein neues Urteil erfasst.