Art. 3 HVI
Abgabeform
1 Die Hilfsmittel werden zu Eigentum abgegeben, sofern in dieser Verordnung nicht etwas anderes bestimmt wird.
2 Kostspielige Hilfsmittel, die ihrer Art nach auch für andere Versicherte Verwendung finden können, werden leihweise abgegeben.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 21 Abs. 1 und 2 IVG, Art. 2 Abs. 1 und 2 HVI, Ziff. 10.05 HVI Anhang sowie Ziff. 10.05* HVI Anhang (in der bis 310 Zitierungen
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2Art. 14 lit. a IVV, Art. 2 Abs. 2 und Art. 9 Abs. 1 lit. a sowie Abs. 2 HVI, Ziff. 10 Ingress und Ziff. 10.04* HVI-Anhang0 Zitierungen
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3Hier in bezug auf automatische Schreibgeräte).0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 1
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Geburtsgebrechen, Art. 13 IVG: Anspruch auf Abgabe eines Giger MD - Therapiegeräts zum Preis von Fr. 13'400.-- nach Hause? EVG-Kriterien0 ZitierungenIV.2005.00502· 21.11.2005 · 0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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