Art. 175 IPRG
Eine von der zuständigen ausländischen Behörde ausgesprochene Genehmigung eines Nachlassvertrages oder eines ähnlichen Verfahrens wird in der Schweiz anerkannt. Die Artikel 166–170 und 174a–174c gelten sinngemäss. Die Gläubiger mit Wohnsitz in der Schweiz werden angehört.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Anerkennung einer im Ausland bewilligten Nachlassstundung3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Anerkennung eines ausländischen Nachlassvertrages oder eines ähnlichen Verfahrens1 ZitierungenPS230145· 10.10.2023 · 1 Zitierungen
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Pfändungsankündigung0 Zitierungen
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0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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