Art. 54 IRSG

Vereinfachte Auslieferung

1 Gibt der Verfolgte einer Justizbehörde zu Protokoll, dass er auf die Durchführung des Auslieferungsverfahrens verzichtet, so bewilligt das BJ die Übergabe, wenn keine besonderen Bedenken bestehen.
2 Der Verzicht kann widerrufen werden, solange das BJ die Übergabe nicht bewilligt hat.
3 Die vereinfachte Auslieferung hat die Wirkungen einer Auslieferung und unterliegt denselben Bedingungen. Der ersuchende Staat muss darauf aufmerksam gemacht werden.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Auslieferung an Deutschland; Alibibeweis, Art. 53 IRSG; Art. 3 EMRK
    · 03.07.1997 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Auslieferung eines mutmasslichen Angehörigen der "Brigate Rosse" an Italien
    · 18.09.2002 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Art. 18, 45 Abs. 1, Art. 47 Abs. 3 IRSG
    · 16.02.1995 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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