Art. 54 IRSG
Vereinfachte Auslieferung
1 Gibt der Verfolgte einer Justizbehörde zu Protokoll, dass er auf die Durchführung des Auslieferungsverfahrens verzichtet, so bewilligt das BJ die Übergabe, wenn keine besonderen Bedenken bestehen.
2 Der Verzicht kann widerrufen werden, solange das BJ die Übergabe nicht bewilligt hat.
3 Die vereinfachte Auslieferung hat die Wirkungen einer Auslieferung und unterliegt denselben Bedingungen. Der ersuchende Staat muss darauf aufmerksam gemacht werden.
Die Leitentscheide 3
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Auslieferung an Deutschland; Alibibeweis, Art. 53 IRSG; Art. 3 EMRK8 Zitierungen
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2Auslieferung eines mutmasslichen Angehörigen der "Brigate Rosse" an Italien4 Zitierungen
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3Art. 18, 45 Abs. 1, Art. 47 Abs. 3 IRSG0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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5 Zitierungen18.06.2002 · 5 Zitierungen
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3 Zitierungen26.05.2017 · 3 Zitierungen
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1 Zitierungen23.08.2021 · 1 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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