Art. 75a IRSG
Polizeiliche Ersuchen
1 Die obersten Polizeistellen des Bundes und der Kantone können Ersuchen nach Artikel 63 in eigenem Namen stellen und solchen Ersuchen ausländischer Behörden entsprechen.
2 Ausgenommen sind Ersuchen:
- a. welche die Anwendung prozessualen Zwanges erfordern;
- b. um Auskunft oder Anordnung von Massnahmen in Verfahren betreffend die Auslieferung, die stellvertretende Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung;
- c. um Herausgabe von Strafentscheidungen oder Strafakten.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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1 Zitierungen22.05.2023 · 1 Zitierungen
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