Art. 75a IRSG

Polizeiliche Ersuchen

1 Die obersten Polizeistellen des Bundes und der Kantone können Ersuchen nach Artikel 63 in eigenem Namen stellen und solchen Ersuchen ausländischer Behörden entsprechen.
2 Ausgenommen sind Ersuchen:
  1. a. welche die Anwendung prozessualen Zwanges erfordern;
  2. b. um Auskunft oder Anordnung von Massnahmen in Verfahren betreffend die Auslieferung, die stellvertretende Strafverfolgung oder die Strafvollstreckung;
  3. c. um Herausgabe von Strafentscheidungen oder Strafakten.

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

Neueste BGer-Urteile

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