Art. 10 IRSV
Sachverhaltsdarstellung
1 Die Sachverhaltsdarstellung kann im Ersuchen oder in dessen Beilagen enthalten sein.
2 Sie muss mindestens die Angaben über Ort, Zeit und Art der Begehung der Tat enthalten.
Die Leitentscheide 1
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Begründungserfordernis bei einem Rechtshilfeersuchen wegen Geldwäschereiverdachtes295 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die Russische Föderation90 Zitierungen
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82 Zitierungen09.07.2012 · 82 Zitierungen
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53 Zitierungen26.09.2007 · 53 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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