Art. 9 IRSV
Zustellungsdomizil
Eine Partei oder ihr Rechtsbeistand, die im Ausland wohnen, müssen ein Zustellungsdomizil in der Schweiz bezeichnen. Unterlassen sie dies, kann die Zustellung unterbleiben.
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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15 Zitierungen
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Internationale Rechtshilfe in Strafsachen an die USA - B 128 51913 Zitierungen
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4 Zitierungen08.06.2011 · 4 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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