Art. 53 IVG
Grundsatz
1 Die Versicherung wird durch die IV-Stellen in Zusammenarbeit mit den Organen der Alters- und Hinterlassenenversicherung und unter der Aufsicht des Bundes (Art. 76 ATSG ) durchgeführt.
2 Der Bundesrat kann dem BSV Aufgaben der Durchführung übertragen in den Bereichen:
- a. Abgabe von Hilfsmitteln nach Artikel 21quater; abis. … b. wissenschaftliche Auswertungen nach Artikel 68;
- c. gesamtschweizerische Information über die Versicherungsleistungen nach Artikel 68ter;
- d. Pilotversuche nach Artikel 68quater; und e. Förderung der Invalidenhilfenach den Artikeln 74 und 75.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Art. 201 lit. c und Art. 202 AHVV in Verbindung mit Art. 89 IVV: Keine Beschwerdeberechtigung der Ausgleichskassen2 Zitierungen
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2Erw. 4c).0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Ermächtigung zur Eröffnung einer Strafuntersuchung1 Zitierungen
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1 Zitierungen
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0 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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