Art. 61 IVG

Zusammenarbeit

Der Bundesrat regelt die Zusammenarbeit zwischen den IV-Stellen und den Organen der Alters- und Hinterlassenenversicherung.

Die Leitentscheide 2

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anspruch auf rechtliches Gehör; Vorbescheidverfahren
    · 15.01.2008 · 1 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Art. 28 Abs. 2 IVG, Art. 18 Abs. 2 UVG: Zur Koordination der Invaliditätsschätzung von Invalidenversicherung und Unfallversicherung. - An der Rechtsprechung gemäss [BGE 106 V 88](mcp.opencaselaw.ch/.../bge…
    · 23.04.1993 · 0 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Invalidenversicherung
    · 15.01.2008 · 1 Zitierungen
  • Invalidenversicherung
    · 05.02.2019 · 0 Zitierungen
  • Neuanmeldung, Arbeitsfähigkeit angepasste Tätigkeit, keine Verschlechterung
    IV.2010.01048
    · 21.09.2011 · 0 Zitierungen

Neueste BGer-Urteile

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