Art. 10 IVV

Die Leitentscheide 4

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    · 29.04.2002 · 12 Zitierungen
  2. 2
    Namentlich ergibt sich aus dem Förderungsauftrag zugunsten Behinderter zumal dann nichts anderes, wenn die Leistungskategorie der Sonderschulung in die Betrachtung miteinbezogen wird (Erw. 3.4.3 und 3.5; vgl
    · 30.09.2004 · 8 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Art. 87 Abs. 3 und 4 IVV: Neuanmeldung nach befristeter Leistungsgewährung
    · 08.11.1999 · 0 Zitierungen Zusammenfassung
  4. 4
    Schwimmunterricht, den ein Sonderschüler ausserhalb seiner Sonderschulung erhält, fällt nicht unter Art. 19 Abs. 2 lit. c IVG.
    · 25.05.1976 · 0 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 3

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • Die FIVTI-Therapie (frühe intensive verhaltenstherapeutische Intervention) ist nicht von der Invalidenversicherung zu übernehmen, da es sich nicht um eine medizinische Massnahme, sondern um eine pädagogisch-therapeutische Massnahme handelt.
    IV.2013.00320
    · 17.09.2014 · 1 Zitierungen
  • Verlängerung der Ergotherapie bei einer Minderjährigen mit einer schweren Sprachstörung; IV-Rundschreiben des BSV Nr. 197; Rückweisung
    IV.2004.00485
    · 29.04.2005 · 1 Zitierungen
  • Das IV-Rundschreiben Nr. 197 des BSV steht einer allfälligen Leistungsgewährung unter dem Titel medizinische Mssnahmen nicht entgegen.
    IV.2004.00470
    · 11.11.2005 · 0 Zitierungen

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