Art. 3 IVV

Geburtsgebrechen

1 Nachstehende Begriffe nach Artikel 13 Abs. 2 IVG werden wie folgt präzisiert:
  1. a. angeborene Missbildung: bei Geburt bestehende Fehlbildung von Organen oder Körperteilen;
  2. b. genetische Krankheit: Leiden, das auf eine Veränderung des Erbgutes im Sinne einer Genmutation oder eines Gendefektes zurückzuführen ist;
  3. c. prä- und perinatal aufgetretenes Leiden: Leiden, das bereits zum Zeitpunkt der Geburt bestanden hat oder spätestens sieben Tage nach der Geburt entstanden ist;
  4. d. die Gesundheit beeinträchtigendes Leiden: Leiden, das körperliche oder geistige Beeinträchtigungen oder Funktionsstörungen zur Folge hat;
  5. e. Leiden mit einem bestimmten Schweregrad: Leiden, das ohne Behandlung eine anhaltende und nicht mehr vollständig korrigierbare funktionelle Einschränkung zur Folge hat;
  6. f. langdauernde Behandlung: Behandlung, die länger als ein Jahr dauert;
  7. g. komplexe Behandlung: eine Behandlung, die das Zusammenspiel von mindestens zwei Fachgebieten erfordert;
  8. h. behandelbares Leiden: Leiden, dessen Verlauf mit den medizinischen Massnahmen nach Artikel 14 IVG zur Behandlung der Geburtsgebrechen günstig beeinflusst werden kann.
2 Die blosse Veranlagung zu einem Leiden gilt nicht als Geburtsgebrechen.
3 Der Zeitpunkt, in dem ein Geburtsgebrechen als solches erkannt wird, ist unerheblich.
4 Art, Dauer und Umfang einer medizinischen Massnahme nach Artikel 13 IVG und der Leistungserbringer werden in der Leistungszusprache festgehalten.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Geburtsgebrechen; Operationsnotwendigkeit als Voraussetzung des Anspruchs auf medizinische Massnahmen
    · 18.01.2016 · 12 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Ziff. 494 und Ziff. 395 GgV Anhang: Sekundäre Folgen von Geburtsgebrechen mit zeitlich limitierter Leistungspflicht
    · 09.04.2003 · 4 Zitierungen
  3. 3
    Angeborene Dysplasie der Zähne als Geburtsgebrechen
    · 11.08.2025 · 1 Zitierungen

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 04.11.2016 · 21 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (medizinische Massnahme)
    · 23.10.2018 · 16 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (medizinische Massnahme)
    · 07.07.2010 · 10 Zitierungen Zusammenfassung

Neueste BGer-Urteile

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