Art. 39g IVV
Berechnung des Assistenzbeitrages
1 Die IV-Stelle berechnet die Höhe des Assistenzbeitrages pro Monat und pro Jahr.
2 Der Assistenzbeitrag pro Jahr beträgt:
- a. das Zwölffache des Assistenzbeitrags pro Monat;
- b. das Elffache des Assistenzbeitrags pro Monat, wenn: 1. die versicherte Person mit der Person, mit der sie verheiratet ist oder in eingetragener Partnerschaft lebt oder eine faktische Lebensgemeinschaft führt oder in gerader Linie verwandt ist, im selben Haushalt lebt, und 2. die Person, mit der sie im selben Haushalt lebt, volljährig ist und selber keine Hilflosenentschädigung bezieht.
Die Leitentscheide 2
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Assistenzbeitrag pro Jahr10 Zitierungen
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2Assistenzbeitrag. [BGE 140 V 543 E. 3.2.2](mcp.opencaselaw.ch/.../bge_140 V 543) ist in dem Sinne zu präzisieren, als das standardisierte Abklärungsinstrument FAKT2 kein geeignetes Instrument z…3 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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Invalidenversicherung (Assistenzbeitrag)8 Zitierungen
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Assistenzbeitrag; Verfügung genügt den Anforderungen an die Begründungspflicht nicht7 ZitierungenIV.2013.00278· 30.11.2013 · 7 Zitierungen
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Invalidenversicherung6 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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