Art. 73ter IVV

Vorbescheidverfahren

1 …
2 Die versicherte Person kann ihre Einwände schriftlich oder mündlich bei der IV‑Stelle vorbringen. Bei mündlich vorgetragenen Einwänden, erstellt die IV-Stelle ein summarisches von der versicherten Person zu unterzeichnendes Protokoll.
3 Die anderen Parteien haben ihre Einwände der IV-Stelle schriftlich vorzubringen.
4 Für die Anhörung werden weder ein Taggeld ausgerichtet noch Reisekosten vergütet.

Die Leitentscheide 3

Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.

  1. 1
    Anspruch auf rechtliches Gehör; Vorbescheidverfahren
    · 15.01.2008 · 77 Zitierungen Zusammenfassung
  2. 2
    Vorbescheidverfahren und rechtliches Gehör
    · 29.12.2016 · 17 Zitierungen Zusammenfassung
  3. 3
    Versicherter Verdienst von Behinderten
    · 06.07.2016 · 8 Zitierungen Zusammenfassung

Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5

Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.

  • 16.06.2010 · 253 Zitierungen
  • Invalidenversicherung (Invalidenrente, Revision)
    · 15.01.2010 · 22 Zitierungen
  • Invalidenversicherung
    · 14.10.2015 · 13 Zitierungen

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