Art. 23 KG
Aufgaben des Sekretariats
1 Das Sekretariat bereitet die Geschäfte der Wettbewerbskommission vor, führt die Untersuchungen durch und erlässt zusammen mit einem Mitglied des Präsidiums die notwendigen verfahrensleitenden Verfügungen. Es stellt der Wettbewerbskommission Antrag und vollzieht ihre Entscheide. Es verkehrt mit Beteiligten, Dritten und Behörden direkt.
2 Es gibt Stellungnahmen ab (Art. 46 Abs. 1) und berät Amtsstellen und Unternehmen bei Fragen zu diesem Gesetz.
Die Leitentscheide 4
Geordnet nach der Zahl der Urteile, die sie zu diesem Artikel zitieren. Zusammenfassung: amtliche Regeste.
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1Gesuch um Erlass einer (Feststellungs-)Verfügung im Melde- und Widerspruchsverfahren bezüglich direkter kartellrechtlicher Sanktionen17 Zitierungen
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2Art. 44 ff. und Art. 60 Abs. 1 lit. a und c OG0 Zitierungen
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3Art. 60 Abs. 1 OR (und Art. 23 Abs. 1 KG) 1. Für die Festsetzung des Beginns der Verjährungsfrist des Art. 60 OR ist die Kenntnis der tatsächlichen Verhältnisse, nicht diejenige ihrer rechtlichen Qualifikation massgeben…0 Zitierungen
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4Zeitlicher Geltungsbereich des Kartellgesetzes0 Zitierungen
Nicht publiziert, aber unverzichtbar 5
Urteile, die das Bundesgericht nicht in der amtlichen Sammlung publiziert hat, die Gerichte aber wie Leitentscheide zitieren.
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18 Zitierungen
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11 Zitierungen
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9 Zitierungen
Neueste BGer-Urteile
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